Internationales Steuerrecht
Unternehmen, die international tätig sind, sehen sich auch mit den Rechten und Pflichten des internationalen Steuerrechts konfrontiert. Um Haftungsrisiken und mögliche Sanktionierungen zu vermeiden, sollte das Auslandsengagement bereits vor Aufnahme der internationalen Aktivitäten steuerlich auf Herz und Nieren überprüft werden.
Sie planen, international tätig zu werden? Sie möchten auch Niederlassungen im Ausland gründen? Ich unterstütze Sie bei Ihren Planungen, um steuerlich optimale Gestaltungen zu finden und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
Auslandsaktivitäten bergen hohe steuerliche Risiken. So können ungeplant Betriebsstätten im Ausland bestehen, die zu schmerzhaften Steuerfolgen führen können. Hätten Sie etwa gedacht, dass das Homeoffice Ihres Geschäftsführers im Ausland eine Betriebsstätte begründen kann mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen?
Zu beachten sind auch Ihre steuerlichen Anzeige- und Dokumentationspflichten wie etwa die Verrechnungspreisdokumentation.
Oder sind Sie ein ausländisches Unternehmen und möchten in Deutschland aktiv werden? Auch hier sind Anzeige- und Dokumentationspflichten zu beachten. Ich mache Ihr Unternehmen fit für die Anforderungen des Finanzamtes.
Beratung beim Wegzug ins Ausland
Sie beabsichtigen, als Privatperson ins Ausland zu ziehen? Denken Sie bei Ihren Planungen nicht zuletzt an die möglichen steuerlichen Folgen. Diese sollten Sie frühzeitig im Blick haben, um noch steuerliche Gestaltungen vornehmen zu können, die Sie vor unliebsamen Überraschungen bewahren können.
Vermietungen im Ausland
Sie wohnen in Deutschland und wollen im Ausland eine Immobilie vermieten, etwa Ihr Ferienhaus in Spanien?
Ich berate Sie, um die mögliche Doppelbesteuerung in Deutschland und im Ausland zu vermeiden.
Grenzüberschreitende Erbfälle
Sie haben im Ausland Vermögen, das Sie vererben werden? Oder Sie wohnen im Ausland und haben in Deutschland Vermögen, das Sie vererben werden? Wo wohnen Ihre Erben? In Deutschland oder im Ausland?
Grenzüberschreitende Erbfälle können steuerlich sehr kompliziert und teuer werden, wenn nicht vor Eintreten des Erbfalls der Übergang des Vermögens geplant und gestaltet wird.